COVID 2 REGELUNGEN FÜR DIE TANZSTUNDEN

1.     Beim Betreten und Verlassen des Fuhrwerkerhauses gilt Masken- und Abstandspflicht. Ebenso in den Lüftungspausen. Diese Regelungen gelten unabhängig der Corona-Ampelfarbe „grün“.

2.     Das Betreten des Probensaales im Fuhrwerkerhaus ist nur dem Bellarina-Aufsichtsteam gestattet. 

3.     Während der Tanzstunden dürfen die Masken abgenommen werden. Die Einhaltung der Abstände wird dahingehend sichergestellt, dass die Kinder und Jugendlichen auf vorgegebene Positionen platziert werden. Die Programme sind so ausgelegt, dass sie diese Positionen nicht verlassen müssen und Abstände haben gemäß dem bekannten „Babyelefanten“ sie hergestellt sind. Deren Einhaltung wird vom Betreuungsteam kontrolliert. Widersetzt sich ein Kind, ein Jugendlicher, eine Jugendliche wiederholt den Abstandsregel, so hat dies den Ausschluss von den Proben zur Folge. 

4.     Bei Ampelfarben „orange“ (bei verordneter Maskenpflicht beim Proben) und rot“ entfallen die Proben und werden zu einem späteren Termin nachgeholt. Daher der Semesterbeitrag.

5.     Das Herumlaufen im Fuhrwerkerhaus und der Aufenthalt in Räumen außerhalb des Probensaales ist ausnahmslos untersagt und kann den Ausschluß von den Proben nach sich ziehen. 

6.     Bereiche für das Umkleiden werden zugewiesen. Es sind diese zugewiesenen Plätze ausschließlich zu verwenden. 

7.     Es gibt - anders als in Nichtcoronazeiten - keine Trinkbecher. Diese sind von den Kindern/ Jugendlichen selbst mitzubringen. 

8.     Die Kinder/Jugendliche sind nach der Tanzstunde unverzüglich abzuholen. Außerhalb des Fuhrwerkerhauses gibt es keine Beaufsichtigung und somit auch keine Verantwortung für Kinder/Jugendliche seitens Bellarina. 

9.   Sollte eine TänzerIn sich krank fühlen, dann ist diese verpflichtet nicht am Tanzunterricht teilnehmen.

10. Es werden pro Tanzstunden Anwesenheitslisten geführt, um bei Verdachtsfällen gemäß den behördlichen Verordnungen reagieren zu können